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Der ehemalige Telefonrundspruch
 
       
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Bildtext Telefonrundspruch-Anschlussdose (Hochfrequenz-Telefonrundspruch) mit Anschlusskabel.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
Text Der Vorläufer des Spartenkanal-Radios

Die Einführung des Telefonrundspruches in der Schweiz beginnt im Jahre 1931. Noch lange nicht sind alle Landesteile lückenlos mit Radioprogrammen über Mittelwelle (MW) oder über Ultrakurzwelle (UKW) versorgt. In der Deutschschweiz einen Radiosender aus der Romandie zu empfangen, sowie selbstverständlich auch umgekehrt, ist noch keine Selbstverständlichkeit und vielerorts nicht möglich.

Der Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen über Kabel noch in weiter Ferne, und wird erst Mitte der 1950er Jahre durch Firmen wie Rediffusion (heute: Cablecom) und Autophon aufgebaut.

So suchte man nach einer neuen Lösung die Radiosignale, mit möglichst geringem finanziellem und technischem Aufwand, sprachübergreifend auch in die hintersten Täler zu bringen. Zu diesem Zwecke wählte man für den Transport der Radiosignale das, zu diesem Zeitpunkt schon beschaulich weit verbreitete Telefonnetz.

1930 startete man diese Technik als als Niederfrequenz-Telefonrundspruch (NF-TR) und ging 1940 über in den Hochfrequenz-Telefonrundspruch (HF-TR) im Langwellenband. Das definitive Ende des Telefonrundspruches war am 6. Januar 1998 um 18.00 Uhr gekommen, als der gesamte Betrieb eingestellt wurde.

 

       
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Bildtext Das Innenleben einer Anschlussdose.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
Text Der Telefonrundspruches beschäftigt auch die Politik

16. Juni 1988: Frage von Nationalrat Jean Ziegler

Im Zeitalter der weltweiten Kommunikation und der interkontinentalen Fernmeldesatelliten ist es unmöglich, die Programme des Westschweizer Radios auf UKW in Zürich zu empfangen. Ebenso können die Deutschschweizer Programme auf UKW in der Westschweiz nicht empfangen werden. Diese Situation ist absurd! Es fehlt an Umsetzern.

Die Mittelwellenprogramme reichen übrigens bis Bern. Die Zweiteilung unseres Landes - in eine lateinische und eine deutsche Sprachzone- ist eine echte Gefahr. Zudem wohnen in Zürich 50 000 Westschweizer und in der übrigen Schweiz Tausende weiterer Romands. Sie alle können "ihr" Radio nicht empfangen. Welche Sofortmassnahmen will der Bundesrat treffen, damit das Westschweizer Radio (wie auch das Radio der deutschen Schweiz) im ganzen Land empfangen werden kann?
 

Antwort des Bundesrates:

Aufgrund der bis 1979 geltenden internationalen Frequenzabkommen waren die PTT-Be triebe in der Lage, in jeder Sprachregion die Hörfunkversorgung über Mittelwellensender und zwei UKW-Senderketten sicherstellen zu können. Entsprechend der Programmkonzeption der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft wurden die Sendernetze so gestaltet, dass in der deutschen Schweiz zwei deutschsprachige, in der welschen Schweiz zwei französischsprachige und im Tessin zwei italienischsprachige UKW-Programme empfangen werden konnten.

Die administrative weltweite Funkverwaltungskonferenz von Genf hat 1979 das für den UKW-Hörfunk nutzbare Frequenzband von 88 - 100 Megahertz (MHz) auf 108 MHz erweitert. Damit stehen im UKW-Bereich nun 204 Sendekanäle statt wie bisher nur deren 124 zur Verfügung. Der Bundesrat beauftragte deshalb die PTT-Betriebe, in jeder Sprachregion eine dritte Senderkette einzurichten, über die heute die SRG-Programme DRS 3, Couleur 3 bzw. Rete 3 ausgestrahlt werden.

Auch hat der Bundesrat seit dem 20. Juni 1983 insgesamt 44 Versuchserlaubnisse an über die ganze Schweiz verteilte Lokalradiosender zur lokal begrenzten Verbreitung von Radioprogrammen erteilt. 1984 erarbeitete eine Regionale Funkverwaltungskonferenz der Internationalen Fernmeldeunion, wie 1979 bereits vorgesehen, ein neues Abkommen mit zugehörigem Frequenz plan für den erweiterten UKW-Frequenzbereich 87,5 - 108 MHz.

Nach diesem, am 1. Juli 1987 in Kraft getretenen Wellenplan verfügt die Schweiz theoretisch über Frequenzen für vier landesweite Senderketten, eine teilweise fünfte Kette und eine beschränkte Anzahl lokale Sendestationen. Theoretisch deshalb, weil man sich bereits 1984 voll bewusst war, dass mit Blick auf die im Rahmen der RVO erfolgte Zulassung von Lokalradioveranstaltern Frequenzen aus diesen Ketten benötigt werden, um den Lokalradiobereich zu versorgen.

Aus verhandlungstaktischen Überlegungen verlangte die Schweiz aber die Koordination von Senderketten. Die heute in Betrieb stehenden Lokalsender belegen insgesamt 57 Frequenzpositionen, von denen mehrere, wie 1984 vorauszusehen war, zur sog. vierten bzw. fünften Kette gehören. Als Folge des grossen Frequenzbedarfs in Europa musste der Genfer Wellenplan 1984 den UKW-Bereich äusserst dicht belegen. Die ungestörte Reichweite der einzelnen Sender wird dadurch stark eingeschränkt.

Jeder neue Sender reduziert das Versorgungsgebiet an derer Sender, sodass in heute bestehenden Senderketten teilweise Versorgungslücken entstehen. Auch können ausländische Rundfunkstationen und Sender anderer Sprachregionen deshalb vielfach nicht mehr empfangen werden.

Die Schweiz wie auch ihre Nachbarstaaten sahen sich an der Genfer Wellenkonferenz gezwungen, die Abstrahlung der Sender in Richtung des benachbarten Auslandes empfindlich abzuschwächen, ansonsten zur Verbreitung der eigenen Programme in grenznahen Gebieten (in der Schweiz liegt kein Punkt weiter als 75 km von einer Landesgrenze entfernt) zu wenig Frequenzen verfügbar gewesen wären.

Aufgrund der verfügbaren UKW - Frequenzen ist es deshalb nur im Kanton Tessin möglich, zusätzlich zu den drei bestehenden Senderketten noch zwei weitere integrale Ketten einzurichten, über die die ersten Hörfunkprogramme der deutschen und französischsprachigen Schweiz übertragen werden können. Dies wird in der italienischsprachigen Schweiz gegenwärtig realisiert.

In der Deutsch- und Westschweiz lässt sich das Anliegen mangels verfügbarer Frequenzen nicht verwirklichen. Zwar wäre es technisch ohne weiteres möglich, auf einer bestehenden Senderkette einer Sprachregion das Radioprogramm einer an deren schweizerischen Sprachregion auszustrahlen, wenn dafür diese Sprachregion eine ihrer drei Ketten für ein anderssprachiges Programm zur Verfügung stellte. Diese Lösung hätte aber den Nachteil, dass eine Sprachregion auf ein Programm in ihrer eigenen Sprache verzichten müsste.

Die Programme der anderen Sprachregionen können jedoch über Telefonrundspruch oder, in weiten Teilen der Schweiz, über Kabelverteilnetze empfangen werden. Die SRG und die PTT-Betriebe haben vereinbart, die ersten UKW-Hörfunkprogramme der anderen Sprachregionen den an das Richtfunkzubringernetz der PTT-Betriebe angeschlossenen Gemeinschaftsantennenbetrieben und Kabelverteilnetzen ohne zusätzliche Gebühren in digitaler Form abzugeben.

Dies wird die Versorgungssituation spürbar verbessern. Zu verweisen ist noch auf Artikel 28 Absatz 2 des Entwurfes für das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen, der zurzeit dem Parlament zur Behandlung vorliegt. Danach soll je ein deutsch-, französisch- und italienischsprachiges Radioprogramm der SRG in der ganzen Schweiz verbreitet werden, soweit es die Versorgung mit lokalen und regionalen Programmen zulässt.

Zusätzlich verfügbare Frequenzen sollen dafür eingesetzt werden. Sobald der technische Fortschritt es erlaubt oder aufgrund internationaler Verhandlungen der Schweiz zusätzliche Frequenzen zugestanden werden, soll dem verständlichen Wunsch nach Möglichkeit Rechnung getragen werden.

 

       
Text 4. Oktober 1993: Frage von Nationalrat Werner Vetterli
 
Auslöser der Anfrage: in Genf sind die SRG-Radio-Nachrichten auf deutsch und italienisch nicht empfangbar. Dieser unbefriedigende Zustand gilt für die ganze Schweiz, anderssprachige Radioprogramme sind nur an der Sprachgrenze zu empfangen. Wer sich via Radio direkt aus anderen Sprachregionen informieren will, muss auf Telefonrundspruch ausweichen.

Der defizitäre Telefonrundspruch soll aber 1997 aufgegeben werden. Im Radio-Fernseh-Gesetz vom 1. April 1992 wird im Artikel 28 festgehalten, dass je ein Deutsch-Französisch-Italienisch- Radioprogramm in der ganzen Schweiz zu verbreiten sei. Allerdings folgt dann die Einschränkung, soweit es die Versorgung mit Lokal- und Regionalprogrammen zulässt.

Was gedenkt der Bundesrat bezüglich Sender-Netzplänen zu unternehmen, dass die gesamtschweizerische Versorgung mit je einem Deutsch-Französisch-Italienisch-Programm ermöglicht wird? Ist diese gesamtschweizerische Versorgung vor der Aufhebung des Telefonrundspruchs garantiert?
 

Antwort von Bundesrat Adolf Ogi:

Ich habe natürlich Verständnis für diese Frage, nachdem Sie in Genf tagen und etwas Mühe haben, Radio DRS zu hören. Zu Ihrer Frage kann ich folgendes sagen: Die landesweite Verbreitung von sprachregionalen Radioprogrammen der SRG ist auch dem Bundesrat ein sehr wichtiges Anliegen. Wir müssen jedoch damit leben, dass bei weitem nicht genügend Frequenzen zur Verfügung stehen, um sämtliche Bedürfnisse der SRG und der Lokalradios zu befriedigen.

Die Frequenzen wachsen nicht an den Bäumen, und man kann sie auch nicht pflanzen wie Kartoffeln. Angesichts der Knappheit der UKW-Frequenzen setzt das Radio- und Fernsehgesetz im Artikel 28 klare Prioritäten: An erster Stelle ist die Versorgung der einzelnen Sprachregionen mit dem Radioprogramm der SRG sicherzustellen. Zweite Priorität geniesst gemäss Radio- und Fernsehgesetz die Versorgung mit lokalen und regionalen Programmen.

Falls danach noch freie Frequenzen zur Verfügung stehen, sind diese für die Verbreitung von SRG-Programmen in den anderen Sprachregionen einzusetzen. Nach dieser klaren gesetzlichen Prioritätenordnung - sie kam nach intensiven Debatten in den parlamentarischen Kommissionen und in den eidgenössischen Räten zustande - haben sich Bundesrat und PTT-Betriebe bei der Zuteilung der knappen Frequenzen zu richten. Ich verweise dabei auf die Sendernetzpläne, die Sie bestens kennen.

Herr Vetterli, der Bundesrat ist bereit, die landesweite Verbreitung der ersten sprachregionalen SRG-Programme im Rahmen der gegebenen Prioritätenordnung zu fördern und nach Möglichkeit zu verbessern. Eine Alternative zum technisch veralteten und defizitären Telefonrundspruch bietet sich mit den Kabelnetzen an, die bereits heute 1,2 Millionen Haushalte mit den ersten sprachregionalen Programmen der SRG bedienen.

 

       
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13. März 1995: Frage von Nationalrat Duri Bezzola an den Bundesrat:

Mit dem Beschluss, den schweizerischen Telefonrundspruch per Ende 1997 abzuschalten, schwächt der Bundesrat die Medienszene in den Rand- und Berggebieten unseres Landes. Die Kantone Wallis, Graubünden und Tessin sowie das Berner Oberland weisen heute noch zwischen 15 und 25 Prozent der Empfangsbewilligungen für Radioempfang über Telefonrundspruch auf.

Leidtragend über den Entscheid einer Abschaltung dieses Angebotes sind einmal mehr die Bevölkerungskreise ohne Anschluss an Medienkabel mit Grossangeboten an Radio- und TV- Programmpaletten.

1. Hat der Bundesrat konkrete Vorstellungen über einen Telefonrundspruch-Ersatz in Randgebieten, damit das mediale Ungleichgewicht zwischen Landregionen und Agglomerationen nicht weiter verstärkt wird? Wie und in welcher Form wird der Telefonrundspruch ersetzt?

2. Verfügt die Telecom PTT als derzeitige Betreiberin des Telefonrundspruchs über technische Ersatzlösungen, welche bis Ende 1997 für den Ersatz des Telefonrundspruch-Empfanges ausgereift sein werden?
 

Antwort von Bundesrat Adolf Ogi:

Der Bundesrat hat den Entscheid betreffend Telefonrundspruch noch nicht gefällt. Das wird voraussichtlich diesen Frühling (1995) geschehen. Er wird dabei die Anliegen der Radiohörer in Berg- und Randgebieten ernst nehmen. Es stimmt aber, dass der Telefonrundspruch abgelöst werden muss, weil er technisch veraltet ist. Alternativen gibt es, Herr Bezzola, auch wenn diese zu Beginn tatsächlich nicht alle Bedürfnisse abdecken.

Ein Einsatzgebiet betrifft den Ausbau des Sprachenaustausches in allen Regionen der Schweiz, d. h., Leistungen, die bisher der Telefonrundspruch erbracht hat, wie z. B. der Empfang des welschen Radios in der deutschen Schweiz, werden vermehrt über UKW angeboten werden. Die zweite Alternative zum Telefonrundspruch liegt im Kabelempfang und in der Satellitenverbreitung, deren Ausbau auch in Berg- und Randgebieten rasch vorangeht.

Die Antwort auf Ihre zweite Frage Herr Bezzola: Neben diesen erwähnten Verbindungsmöglichkeiten arbeiten die PTT zusammen mit dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement intensiv an der Entwicklung des digitalen Radios, des sogenannten DAP. Diese Technologie der Zukunft wird in 5 bis 10 Jahren die meisten Verbreitungsprobleme lösen. Ein diesbezügliches Pilotprojekt ist bereits für dieses Jahr geplant, und zwar nicht in einer Stadt, sondern im Berner Oberland, also in einem Berggebiet.

 

       
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