Objekt /
Adresse

Das Restaurant Rosengarten
Badenerstrasse 163 / Kalkbreitestrasse 2
 
erbaut 1841 / 1877
Hausname Restaurant Rosengarten Abbruch Renovation 2007
Quartier(e) Wiedikon Stadtkreis 4 PLZ 8003
       
Abbildung
Bildtext Der Eingangsbereich der Liegenschaft Badenerstrasse 163 / Kalkbreitestrasse 2 im Jahre 2006.
Bildquelle Medienmitteilung der Stadt Zürich
   
Text 29. Juni 2006: Sanierung Restaurant «Zum Rosengarten» für 2007 geplant

Die Instandsetzung des 165 Jahre alten Gebäudes "Zum Rosengarten" kostet rund 2,5 Mio. Franken. Gleichzeitig will die Stadt die Qualität der unmittelbaren Umgebung verbessern. Das Projekt wird in den nächsten Tagen ausgeschrieben. Der Stadtrat entscheidet im Herbst über das Geschäft.

Im Oktober 2004 entschied das Verwaltungsgericht, dass die Annex-Bauten abgebrochen werden dürfen, das Hauptgebäude aber zu erhalten sei. Die Stadt hat sich darum entschlossen, das alte Gebäude sorgfältig und vernünftig zu renovieren. Es hat sich bestätigt, dass die ursprüngliche Kostenschätzung der Stadt richtig war. Die Instandsetzung dürfte rund 2,5 Millionen kosten.

Eine "Pinsel-Renovation" kommt wegen der problematischen Statik nicht in Frage, das Mauerwerk muss umfassend erneuert werden, bevor man die Mauern neu verputzen und streichen kann. Zudem braucht es eine umfassende Sanierung der Haustechnik, der sanitären Anlagen und der Nasszellen. Die Aufteilung der Räume im Innern wird weitgehend erhalten. Ohne das alte Gebäude zu vergolden, wird es so hergerichtet, dass es diesem wertvollen städtischen Ort Strahlkraft zurückgibt.

Im Rahmen dieser Arbeiten will die Stadt auch den unmittelbaren Aussenraum aufwerten. Hinter dem Haus entsteht ein breiterer Durchgang. Bepflanzt mit Bäumen wird eine platzähnliche Situation zum Verweilen geschaffen, die den FussgängerInnen gleichzeitig einen sicheren und angenehmen Weg von der Tramhaltstelle an der Badenerstrasse zur Bushaltestelle an der Kalkbreitestrasse anbietet. Die VBZ verbessern die anliegende Bushaltestelle, insbesondere bietet ein neu positioniertes Dach besseren Schutz vor der Witterung.

Über die definitve Nutzung des Rosengartens ist noch nicht entschieden. Allerdings drängt sich eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss auf, da die Immissionen für Wohnungen zu gross sind.

Bis zum geplanten Baubeginn im Januar 2007 wird das Gebäude wie bis anhin von der Stadt für das "begleitete Wohnen" genutzt. Die Arbeiten sollen Ende 2007 abgeschlossen sein.

Das reduzierte Projekt der ursprünglich geplanten Neuüberbauung neben der VBZ-Gleisanlage des Kalkbreiteareals wird im Moment in der zuständigen parlamentarischen Kommission beraten.

Quelle: Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 29. Juni 2006

 

       
Abbildung
Bildtext Die Liegenschaft von der Tramhaltestelle Kalkbreite aus betrachtet im Jahre 2006.
Bildquelle Medienmitteilung der Stadt Zürich
   
Text 20. Oktober 2004: Gebäudegruppe "Zum Rosengarten" - Stadtrat verzichtet auf Weiterzug

Der Rosengarten ist denkmalpflegerisch nicht besonders wertvoll, baulich in prekärem Zustand und ein störendes Hindernis. Darum will der Stadtrat seine Entscheidung, die Gebäude nicht unter Schutz zu stellen, vor Verwaltungsgericht verteidigen.

Der Stadtrat von Zürich verzichtet auf den Weiterzug des Verwaltungsgerichtsurteils zum „Rosengarten“. Damit wird das Hauptgebäude unter Denkmalschutz gestellt, die beiden Annex-Bauten jedoch dürfen abgebrochen werden.

Der Stadtrat ist nach wie vor überzeugt, dass ein Abbruch der ganzen Liegenschaft gute städtebauliche Möglichkeiten eröffnet hätte. Dennoch ist er auch erleichtert, dass das Verwaltungsgericht der Beschwerde des Stadtrates teilweise gefolgt ist und das Urteil der Baurekurskommission aufgehoben hat, welche auch die beiden Nebenbauten der Liegenschaft an Kalkbreitestrasse2 / Badenerstrasse 163 hatte unter Schutz stellen wollen.

Damit ist eine eingeschränkte Planung an diesem Ort weiterhin möglich. Was mit dem 164jährigen „Rosengarten“ geschehen soll, ist noch nicht entschieden. In diesem Zusammenhang wird der Stadtrat auch das Angebot des Kantonalen Heimatschutzes prüfen, welcher angeboten hatte, das Gebäude zu kaufen. Unabhängig von der weiteren Projektierung wird der Stadtrat den weiteren Zerfall des Gebäudes mit geeigneten Massnahmen stoppen.

Quelle: Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 20. Oktober 2004

 

   
Text 16. März 2004: Rosengarten: Stadtrat will Entscheid vom Verwaltungsgericht

Der Rosengarten ist denkmalpflegerisch nicht besonders wertvoll, baulich in prekärem Zustand und ein störendes Hindernis. Darum will der Stadtrat seine Entscheidung, die Gebäude nicht unter Schutz zu stellen, vor Verwaltungsgericht verteidigen.

Die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz hatte bei der Baurekurskommission Beschwerde gegen den Entscheid des Stadtrates eingelegt, den Rosengarten nicht unter Schutz zu stellen und ihn aus dem Inventar zu entlassen. Die Rekurskommission stützte die Meinung des Heimatschutzes. Dagegen wehrt sich nun der Stadtrat beim Verwaltungsgericht.

Die Regierung der Stadt Zürich ist überzeugt, dass es keinen Grund gibt, den Rosengarten unter Schutz zu stellen, bei dem es sich wie bei den umliegenden Gebäuden um eine Anhäufung von unterschiedlichen architektonischen „Stilen“ handelt. Der Rosengarten ist kein zwingender Zeuge für die Vorstadtentwicklung im 19. Jahrhundert. Es gibt auf Stadtgebiet erwiesenermassen bessere, inventarisierte Objekte, um diese Epoche zu dokumentieren.

Ein Beispiel ist die Krone in Altstetten. Sie erfüllt die Anforderungen und soll darum nach dem Willen des Stadtrates unter Schutz gestellt werden.
Der Rosengarten ist baulich in äusserst fraglichem Zustand, wie das Amt für Hochbauten bereits früher feststellte. Wahrscheinlich müsste das Gebäude bei einer Renovation ausgehöhlt werden – ein denkmalpflegerisch verpönter Eingriff. Nach neuesten Berechnungen würde eine reine Instandstellung 2,8 Millionen kosten.

Wollte man ein Restaurant betreiben, kämen nochmals rund 1,5 Millionen dazu. Ein Neubau mit vergleichbarer Nutzfläche wäre nur halb so teuer.
Für den Stadtrat sind Investitionen in ein denkmalpflegerisch fragwürdiges Objekt unsinnig, insbesondere, weil der Rosengarten eine Verbesserung der engen Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung verhindert. Der Stadtrat beantragt darum dem Verwaltungsgericht, seinen ursprünglichen Entscheid zu stützen.

Quelle: Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 16. März 2004

 

   
  12. März 2003: Handwerkerhaus Rosengarten aus dem Inventar entlassen. Neue Überbauung statt historische Fassaden

Weil das Gebäude an der Kalkbreitestrasse 2 die Anforderungen der „wichtigen Zeugenschaft“ nicht erfüllt, hat der Stadtrat die Liegenschaft aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte entlassen.

Das 1841 erbaute Handwerkerhaus und das 1877 hinzu gekommene Hintergebäude von einfacher, biedermeierlich-klassizistischer Erscheinung wurde 1992 ins Inventar der Schutzobjekte aufgenommen. Auch wenn das Gebäude einen gewissen historischen und städtebaulichen Wert hat, erfüllt es nicht die hohen Anforderungen der „wichtigen Zeugenschaft“, wie sie im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich gefordert wird.

Zudem befindet sich die Liegenschaft baulich in einem sehr schlechten Zustand. Sie könnte lediglich noch durch eine Auskernung erhalten werden, welche jedoch den strengen denkmalpflegerischen Regeln nicht entspricht. Der Abbruch der Liegenschaft macht zudem Platz für eine Neuüberbauung.

Das öffentliche Interesse an einer qualitätsvollen, einheitlichen Überbauung des Kalkbreiteareals wertet der Stadtrat höher als das nur bedingt bestehende öffentliche Interesse an der Erhaltung des baulichen Zeugen, von dem lediglich noch die Fassaden überliefert werden können.

Quelle: Medienmitteilung vom 12. März 2003

 

   
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